Ausgehend von der Interessen-Lage sind zunächst die Haus- und Grundbesitzer-Vereine für die Eigentümer und die Mieter-Vereine für die Mieter zu nennen. Für technische Fragen bieten sich die Sachverständigen- Architekten-Kammern und Handwerkskammer an. Hinzu kommen bankunabhängige Finanzberater. Eigentümer ist die Person, der eine Sache oder ein Grundstück rechtlich zugeordnet ist. Auskunft über die Berechtigung gibt das jeweilige Grundbuch. Mieter ist die Person, die ein Recht zum Besitz der Sache hat. Entsprechendes gilt für den Pächter, der noch den Nutzen aus der Sache erwirtschaften darf.
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